Zusammen für unsere Klienten

veröffentlicht am 22.02.2021

Bisher konnten wir in unserer Einrichtung keine Menschen aufnehmen, die bei uns Therapie statt Strafe machen wollten – im Fachjargon heißt das, dass Klienten mit einer Strafrückstellung gem. §§ 35, 36 BtMG keine Möglichkeit hatten, eine stationäre Sozialtherapie bei uns anzutreten.  Da es aber Anfragen und den Bedarf gegeben hat, haben wir einen Antrag geschrieben und im Januar die Anerkennung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erhalten. Dadurch vernetzt sich unsere Einrichtung Impuls aus dem Referat Eingliederung noch intensiver mit Einrichtungen und Angeboten unserer Suchthilfe, die Beratung und ambulante Therapie (ambulante Rehabilitation Sucht) bei Suchterkrankungen durchführt.

„Die Möglichkeit für Klienten eine Therapie anzutreten und damit einen Haftaufenthalt zu verhindern, sehen wir als wesentlichen Schritt beim langfristigen Aufbau eines abstinenten und zufriedenen Lebens sowie der Integration in die Gesellschaft“, sagt Alessandra Petrarca, Einrichtungsleiterin bei Impuls.

 

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