Garantiefonds Hochschulberatung (GF-H)

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Bundesprogramm mit bundesweit 22 Beratungsstellen.

Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater beraten und unterstützen junge Zugewanderte, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen möchten.

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die GF-H-Bildungsberatung einen individuellen Bildungsplan und unterstützt junge Zugewanderte bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüft auch die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschulbereich und entscheidet, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung zugelassen werden können.

Die Beratung junger Zuwanderer, die in Deutschland die Hochschulreife erwerben, ein Hochschulstudium aufnehmen oder eine akademische Laufbahn fortsetzen möchten, wurde 2009 bei den Jugendmigrationsdiensten (JMD) angesiedelt.

Die Beratung

Kernpunkte der Beratung sind:

  • Bewertung der Kompetenzen und Vorbildung für eine angestrebte Hochschullaufbahn bzw. akademische Erwerbstätigkeit sowie Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Anerkennung
  • Spracherwerb
  • Erwerb bzw. Ergänzung der Hochschulreife
  • Studienangebot in Deutschland und Studienfachwahl
  • Praktika und Voraussetzungen für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt
  • Bewerbungsverfahren sowie Zulassungs- oder Einstellungskriterien
  • Ausbildungskosten und Förderungsangebote (einschließlich Prüfung der Voraussetzung und Zulassung zur Förderung nach den RL-GF-H)

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die Beratung einen individuellen Ausbildungsplan.

Eine Förderung nach dem Garantiefonds Hochschule können beantragen:

  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG) sowie die Ehegatten der Spätaussiedler, die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG zugewandert sind
  • Asylberechtigte nach § 25 Abs. 1
  • Personen mit Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 3 oder 4 AsylG
  • Personen mit Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1, 2 oder 4 AufenthG
  • Personen mit Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG
  • Ehegatten und Kinder von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzug nach § 30, und § 32 bis § 34 AufenthG)

Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen oder darauf vorbereiten.

Die Beratung und die Zulassung zur Förderung erfolgen in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H. Für den linken Niederrhein, Mönchengladbach  sowie die Regionen Viersen, Neuss, Dormagen, Düren, Euskirchen und Westeifel ist die Garantiefonds Bildungsberatungsstelle beim Regionalen Caritasverband Aachen zuständig.

Weitere Informationen  oder die Möglichkeit sich online für eine Beratung anzumelden finden Sie bitte unter: www.bildungsberatung-gfh.de

Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Aktionen und Informationen unserer Arbeit auf unserem Facebook Account. Vielen Dank.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Beate Segers
Tel: 0241 94927-184
E-Mail: b.segers@caritas-aachen.de

 

Das sagen andere

Fragen und Antworten

Vielleicht für Sie interessant