Wie erhält man einen Pflegegrad?
Dazu müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad („Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“) bei der eigenen Pflegekasse stellen. Diesen Antrag nutzt die Pflegekasse, um den Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Gutachten zu beauftragen. Der MDK teilt dem Antragsteller – also Ihnen – den Begutachtungstermin frühzeitig mit.
Wovon hängt die Höhe des Pflegegrads ab?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft im Rahmen der Begutachtung, wie selbstständig oder unselbstständig ein pflegebedürftiger Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachten und unterschiedlich stark gewichtet. Je geringer die Selbstständigkeit ausfällt, desto höher der Pflegegrad.
Was sollte ein Pflegevertrag beinhalten?
Ein Pflegevertrag zwischen Pflegebedürftigem und dem ambulanten Pflegedienst muss die vereinbarten Leistungen und die daraus entstehenden Kosten für alle Beteiligten transparent darstellen.
Wer darf einen Pflegevertrag kündigen?
Beide Parteien, also der Pflegebedürftige sowieder ambulante Pflegedienst, können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Der Kunde kann dabei fristlos kündigen, die Pflegestation hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen laut Pflegevertrag.
Welche Kosten kommen auf mich zu und welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?
Anhand des ermittelten Pflegebedarfs wird eine Kosteneinschätzung vorgenommen. Die Pflegeversicherung und die Krankenversicherung übernehmen einen gesetzlich festgelegten Teil der Kosten, die für ambulante Leistungen anfallen. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam feststellen können, was Sie brauchen, welche Kosten anfallen und wer für diese aufkommt.
Was passiert, wenn sich meine Wünsche oder Bedürfnisse ändern?
Die Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und können jederzeit geändert werden. Uns ist es wichtig, dass Sie sich in allen Lagen Ihr Leben so einrichten können, wie Sie es möchten. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
Was ist häusliche Krankenpflege und wer übernimmt die Kosten?
Versicherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege,
- wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege),
- wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Die Kosten für ärztlich verordnete Leistungen (wie z.B. Stützstrümpfe an- und ausziehen, Insulin verabreichen, Medikamente stellen und verabreichen…) werden von den Krankenkassen übernommen. Gegebenenfalls wird jedoch wird eine Zuzahlung von den Kassen eingefordert.
Was versteht man unter Pflegehilfsmittel?
Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln, z.B. einem Pflegebett und Verbrauchsprodukten wie Einmalhandschuhen und Betteinlagen.
Wie bekomme ich ein Pflegebett, einen Rollstuhl, Rollator oder ein anderes Hilfsmittel?
Ihre Caritas-Pflegestation unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Hilfsmittel zu beantragen und zu erhalten.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt, beziehungsweise leihweise überlassen werden.
Kann ich als pflegender Angehöriger am Tag stundenweise entlastet werde, damit ich z.B. auch einmal einkaufen gehen oder mich in Ruhe um den Haushalt kümmern kann?
Ja, wenn eine Pflegestufe vorhanden ist, können sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € im Monat in Anspruch genommen werden. Diese Leistung kann auch für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) sind Dienstleistungen, die von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes erbracht und der Pflegekasse für den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden. Man spricht also von Pflegesachleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird.
Die Höhe der monatlichen „Sachleistungen“ ist vom Pflegegrad abhängig und sieht derzeit so aus:
- Pflegesachleistung in Pflegegrad 1 0 Euro
- Pflegesachleistung in Pflegegrad 2 760 Euro
- Pflegesachleistung in Pflegegrad 3 1.431 Euro
- Pflegesachleistung in Pflegegrad 4 1.778 Euro
- Pflegesachleistung in Pflegegrad 5 2.200 Euro
Was ist Pflegegeld und wie hoch ist dieses?
Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige zur freien Verfügung und ist eine reine Geldleistung. Der Pflegebedürftige kann das Geld den Personen geben (in den meisten Fällen sind es die Angehörigen), die ihn pflegerisch unterstützen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und sieht derzeit so aus:
- Pflegegeld in Pflegegrad 1 0 Euro
- Pflegegeld in Pflegegrad 2 332 Euro
- Pflegegeld in Pflegegrad 3 572 Euro
- Pflegegeld in Pflegegrad 4 764 Euro
- Pflegegeld in Pflegegrad 5 946 Euro
Wie wird die Privatsphäre der Pflegebedürftigen eingehalten?
Auch wenn die Mitarbeiter der Pflegestation einen Haus- und/oder Wohnungstürschlüssel haben, kommen diese nicht herein, ohne vorher geklingelt oder angeklopft zu haben.
Um die Intimsphäre zu wahren, wird bei der Personaleinsatzplanung auf größtmögliche Kontinuität geachtet. Dabei werden auch Wünsche nach geschlechtsspezifischer Pflege berücksichtigt.
Wie wird die Sicherheit der Pflegebedürftigen beachtet?
Die überlassenen Wohnungs- und/oder Haustürschlüssel werden in der Pflegestation in einem Tresor gelagert und sind gegen Diebsahl geschützt. Bei Vertragsbeendigung werden diese selbstverständlich umgehend wieder zurückgegeben.
Bei der Abrechnung werden selbstverständlich nur jene Leistungen abgerechnet, die auch erbracht wurden. Der Leistungsnachweis dient hierbei als Sicherheit und muss vom Kunden unterzeichnet werden, ehe die Rechnung geschrieben wird.
Unsere Fachlichkeit ist hoch. Über 90% unserer Kolleginnen und Kollegen sind ausgebildete Pflegefachkräfte. Diese werden kontinuierlich geschult, fort- und weitergebildet, damit die uns anvertrauten Patienten auf pflegefachlich hohem Niveau versorgt werden.
Bei den jährlichen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) haben unsere Caritas-Pflegestationen in den vergangenen Jahren immer mit der Note „sehr gut“ abgeschnitten. Bei Interesse können wir Ihnen gerne das Zertifikat zeigen.
Was passiert, wenn die Pflegekräfte sich verspäten?
Ist es für uns absehbar, dass wir uns deutlich verspäten, werden wir uns bei Ihnen telefonisch melden und Sie darüber in Kenntnis setzen. Das selbe gilt für mit Ihnen vereinbarte Leistungen, falls wir diese einmal nicht einhalten können. Nicht erbrachte Leistungen werden selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt.