Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen
Das Ambulant Betreute Wohnen bietet volljährigen Menschen mit einer seelischen Behinderung aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder einer Doppeldiagnose Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach §113 i.V.m. §78 SGB IX.
Die Leistungen sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Dazu sollen die Leistungsberechtigten zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum befähigt und unterstützt werden.
Wir unterstützen in den einzelnen Lebensbereichen ganz individuell nach Bedarf:
Wohnen
z.B. Wohnungssuche, Sicherstellung von Mietzahlungen, Wohnungssicherung
Finanzielle Sicherung
z.B. Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen, Begleitung bei Antragstellungen und dem Bearbeiten von Formularen, Einüben des angemessenen Umgangs mit Geld
Alltag
z.B. lebenspraktische Beratung (Haushaltsführung), Unterstützung bei Einkäufen
Gesundheit
z.B. Motivation zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung, Unterstützung bei notwendiger Behandlung und Therapeutensuche, Beantragung von Therapien und Rehamaßnahmen, Kriseninterventionen
Arbeit
z.B. Erarbeitung von beruflichen Perspektiven, Kooperation mit Arbeitgebern und Maßnahmenträgern, Begleitung der Vermittlung in geeignete Beschäftigungsmaßnahmen
Soziale Kompetenzen
z.B. Förderung der sozialen Kontakte und Bindungen, Unterstützung bei der Weiterentwicklung sozialer Kompetenzen, Konfliktberatung
Begleitung
z.B. bei der Vorsprache bei Behörden, Ärzten und sonstigen Terminen, bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Geldmitverwaltung
z.B. Kontoführung, Finanzplanung, Sicherstellung der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Einleitung von Schuldenregulierung
Gespräche
… über Abstinenz von Drogen, Medikamenten oder Alkohol
… über Ihr alltägliches Leben mit psychischen Beeinträchtigungen
… in persönlichen Krisen
… zur Bewältigung von Problemen
Freizeitgestaltung
z.B. Anleitung bei individueller Freizeitgestaltung, Besuch von Veranstaltungen, Teilnahme an Gruppenangeboten
Der Freizeittreff in unserer Kontakt- und Begegnungsstätte bietet eine Anlaufstelle, in der Kontakte gepflegt und neue Freundschaften geschlossen werden können. Dies wird gefördert durch Veranstaltungen wie Spielenachmittage, Kochkurse, Kunst- und Kreativmaßnahmen, Jahreszeitenfeiern etc. Außerdem werden zur Förderung von Außenkontakten externe Veranstaltungen wie Ausflüge, Besuche von kulturellen und Sportveranstaltungen etc. durchgeführt.
Ich bin zum BeWo gekommen, weil ich große Probleme mit meiner Wohnung hatte, das mit dem regelmäßigen Aufräumen und Putzen habe ich wegen meiner Depressionen gar nicht mehr hinbekommen; ich habe auch alles gesammelt. Ich hatte auch fast keine Kontakte zu anderen Menschen mehr, ich war viel allein, manchmal hatte ich gar keinen Lebensmut mehr. Meine Medikamente habe ich oft nicht eingenommen. Für mich ist das BeWo eine gute Hilfe, ich mach das schon vier Jahre. Da hat sich manches verändert, obwohl es auch Rückschläge gab. Meine Wohnung ist jetzt mit der Unterstützung meistens so, dass ich mich wohlfühle. Ich kaufe auch regelmäßig ein. Wenn ich keinen Antrieb habe, sagt meine BeWo-Betreuung: „Komm, los, wir machen das jetzt gemeinsam!“. Das nervt mich schon mal, aber anders klappt es nicht, das haben wir ausprobiert. Zu Arztbesuchen werde ich auch begleitet, wenn ich das möchte, und meine Tabletten stellen wir jede Woche. Richtig gut ist für mich, dass ich aus meinem Schneckenhaus rausgekommen bin, dass ich unter Menschen komme. Beim BeWo gibt es viele Freizeitangebote, Ausflüge und regelmäßige Gruppen. Da habe ich mir rausgesucht, was mich interessiert. Mittlerweile habe ich auch guten Kontakt zu anderen Leuten, wir sehen uns regelmäßig. Ich bin jetzt wieder so weit stabil, dass ich eine Beschäftigung für ein paar Stunden aufnehmen möchte, ich werde mir da mit meinem BeWo-Betreuer verschiedene Möglichkeiten anschauen. Das Wichtigste ist aber für mich, dass ich jemanden zum Reden habe, wenn die dunklen Wolken kommen und ich denke, es geht nicht mehr weiter.Kunde
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich bei Ihnen betreut werden kann?
Es muss eine psychische Erkrankung bzw. eine Suchterkrankung bestehen, die von einem Arzt in einem Attest bestätigt werden kann.
Muss ich aus meiner Wohnung ausziehen, wenn ich von Ihnen betreut werde?
Nein, das müssen Sie nicht, wir unterstützen Sie in Ihrem eigenen Wohnraum.
Ich habe keine Wohnung. Kann ich bei Ihnen eine mieten?
Wir können Ihnen leider keinen Wohnraum zur Verfügung stellen. Wir vermitteln Sie jedoch gern in andere Hilfeformen, die Sie bei Wohnungslosigkeit unterstützen.
Wer bezahlt denn die Hilfe, die ich bekomme?
Im Regelfall werden die Kosten vom Landschaftsverband Rheinland getragen. Wenn man allerdings ein höheres Einkommen hat, das eine bestimmte Grenze übersteigt, wird ein Eigenanteil berechnet. Unsere Mitarbeiter können Sie in einem Erstgespräch genau darüber informieren.
Was muss ich tun, wenn ich die Unterstützung bekomme?
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie bereit sind, an Ihrer Lebenssituation etwas zum Positiven zu verändern, und dass Sie zuverlässig die vereinbarten Termine einhal-ten.
Aktuelles
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