Ambulant Betreutes Wohnen
Die Hilfe erfolgt auf Grundlage der §§ 67-69 SGB XII.
Das ambulant betreute Wohnen bietet Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, Beratung, Begleitung und Unterstützung an. Die Hilfe erfolgt auf Grundlage der §§ 67-69 SGB XII. Ein multiprofessionelles Team begleitet und berät anspruchsberechtigte Personen innerhalb ihres Alltags und in ihrer persönlichen Lebenswelt hinsichtlich:
- Klärung der finanziellen Situation
- Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
- Unterstützung und Begleitung bei Antragstellungen und Behördengängen
- Finden und/oder Erhalten einer eigenen Wohnung
- Befähigung zur Krisenbewältigung und Vermeiden von stationären Aufenthalten
- Unterstützung bei der Erfüllung gerichtlicher Angelegenheiten
- Unterstützung und Anleitung in der Haushaltsführung
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme von medizinischer Versorgung
- Hilfe bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung
- Unterstützung beim Aufbau beziehungsweise Stabilisierung sozialer Beziehungen
- Hilfe bei der Tagesstrukturierung
- Freizeitangebote unterschiedlicher Art
Eine Konkretisierung der Ziele und Hilfe erfolgt jeweils im Rahmen der individuellen Hilfeplanung.
Unser Wohnangebot
Im Rahmen des Betreuungsangebotes können Menschen in Wohngemeinschaften ein neues Zuhause finden. Die zehn Wohngemeinschaften befinden sich an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Aachen. Die Aufnahme in eine Wohnform des ambulant betreuten Wohnens erfolgt in der Regel im Anschluss an eine vorangegangene Betreuung in einer stationären Einrichtung unserer Caritas oder einer gleichartigen Einrichtung nach § 67 SGB XII. Die Wohnform dient als Zwischenschritt in die Verselbstständigung und soll zu dem Ziel hinführen, das Leben ohne weitergehende professionelle Unterstützung bewältigen zu können. Die weiteren Voraussetzungen werden hierfür im Rahmen der Terminabsprache sowie des Informationsgespräches zur Verfügung gestellt.
Wer darf zu uns kommen?
Es ist ein Angebot für Menschen, bei denen sich besondere Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten verbinden und die nicht in der Lage sind, diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu überwinden.
Wer stellt meinen Hilfebedarf fest?
Jeder Hilfesuchende hat einen unterschiedlichen Bedarf an Hilfe. Wir stellen den Bedarf in einem persönlichen Gespräch fest. Gemeinsam schätzen wir ein, was der Klient gut allein kann, wo wir ihm Hilfe und Unterstützung anbieten können oder wir mit ihm Lebensziele verfolgen können.
Wer bezahlt die Kosten?
Die Kosten für die notwendige Unterstützung werden bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen vom Landschaftsverband Rheinland auf der Grundlage des§ 67 SGB XII übernommen und sind für die Hilfesuchende zuzahlungsfrei.
Gibt es eine Warteliste für das Betreute Wohnen?
Ja, es gibt eine Warteliste für die Wohnungen. Wir empfehlen, dass Sie sich frühzeitig informieren.
Was wollen sie mit unserer Arbeit erreichen?
Ziel ist es, dass Sie ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten durch unsere unterstützende Hilfe mildern oder im besten Fall überwinden können. Weitere Ziele sind die Wiedergewinnung Ihrer Handlungskompetenz, die Kontrolle über Ihre eigenen Lebenssituation sowie die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Letztlich ist es erstrebenswert, wenn Sie (wieder) ein eigenverantwortliches Leben ohne die dauerhafte Inanspruchnahme von professioneller Hilfe in der eigenen Wohnung führen können.
Aktuelles
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