Neues Angebot: Pflegeberatungsdienst
veröffentlicht am 08.12.2025
Was ist eigentlich eine Pflegeberatung?
Der Begriff Pflegeberatung ist weit dehnbar und kann vieles umfassen. Den meisten unserer Patientinnen und Patienten wird eine Pflegeberatung vermutlich aufgrund eines vorhandenen Pflegegrades bekannt sein. Denn je nachdem, welchen der fünf Pflegegrade jemand hat, muss ein sogenannter Beratungsbesuch nach § 37.3 halbjährlich oder quartalsweise durchgeführt werden, um weiterhin das Pflegegeld zu erhalten.
Was macht unser neuer Pflegeberatungsdienst?
Durch die Gründung unseres eigenen Pflegeberatungsdienstes möchten wir das Thema Pflegeberatung weiter und individueller aufstellen. Neben den oben erwähnten Beratungsbesuchen wird unser Beratungsteam auch – wenn gewünscht – Beratungen zu folgenden Themen anbieten:
- Wohnraumanpassung
- Pflegehilfsmittel
- Vorbereitung bei Erstantrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Unterstützung bei Widerspruch im Falle einer Antragsablehnung
- Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige
- Übergang zu stationären Wohnformen
Solange kein Pflegegrad vorliegt, sind sämtliche Beratungsangebote über private Abrechnung möglich. Überall dort, wo es eine gesetzliche Finanzierungsmöglichkeit gibt, rechnen wir unsere erbrachten Dienstleistungen mit den Kassen ab.
Wer macht die Pflegeberatung?
Unser Beratungsteam wird zunächst aus zwei langjährig erfahrenen Mitarbeiterinnen bestehen. Eine der Kolleginnen hat eine spezielle Weiterbildung zur Pflegeberatung absolviert. Nach der spannenden Endphase, inklusive Prüfung, strahlte unsere Kollegin Jennifer Willekin: „Ich freue mich, wenn es jetzt endlich losgehen und ich das Gelernte in die Praxis umsetzen kann.“
Kontakt:
Jennifer Willekin und Silke Vogel, pflegeberatung@caritas-aachen.de,
Telefon: 0241 – 47783 123
Bitte beachten Sie: Wegen der vielen Außendiensttermine sind die Kolleginnen schwer persönlich erreichbar. Gerne melden Sie sich auf Mailanfragen oder Nachrichten auf dem Anrufbeantworter zurück.Und noch ein wichtiger Hinweis: Achtung Betrüger! Wir kommen nie unangekündigt, sondern nur nach vorheriger Terminabsprache zu Ihnen.
Fragen und Antworten
Wie erhält man einen Pflegegrad?
Dazu müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad („Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“) bei der eigenen Pflegekasse stellen. Diesen Antrag nutzt die Pflegekasse, um den Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MD) mit einem Gutachten zu beauftragen. Der MD teilt dem Antragsteller – also Ihnen – den Begutachtungstermin frühzeitig mit.
Wovon hängt die Höhe des Pflegegrads ab?
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) prüft im Rahmen der Begutachtung, wie selbstständig oder unselbstständig ein pflegebedürftiger Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachten und unterschiedlich stark gewichtet. Je geringer die Selbstständigkeit ausfällt, desto höher der Pflegegrad.
Was ist häusliche Krankenpflege und wer übernimmt die Kosten?
Versicherte haben nach § 37 SGB V Anspruch auf häusliche Krankenpflege,
- wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, diese aber nicht ausführbar ist (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt (Krankenhausvermeidungspflege),
- wenn die Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll (Sicherungspflege),
- wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung (Unterstützungspflege).
Die Kosten für ärztlich verordnete Leistungen (wie z.B. Stützstrümpfe an- und ausziehen, Insulin verabreichen, Medikamente stellen und verabreichen…) werden von den Krankenkassen übernommen. Gegebenenfalls wird jedoch wird eine Zuzahlung von den Kassen eingefordert.
Was versteht man unter Pflegehilfsmittel?
Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind und dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, sind Pflegehilfsmittel. Dabei unterscheidet man zwischen technischen Hilfsmitteln, z.B. einem Pflegebett und Verbrauchsprodukten wie Einmalhandschuhen und Betteinlagen.
Wie bekomme ich ein Pflegebett, einen Rollstuhl, Rollator oder ein anderes Hilfsmittel?
Ihre Caritas-Pflegestation unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Hilfsmittel zu beantragen und zu erhalten.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Die Pflegekassen haben ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Dieses informiert darüber, welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung gestellt, beziehungsweise leihweise überlassen werden.
Ich kann Sie telefonisch nicht erreichen. Was kann ich tun?
Wegen der vielen Außendiensttermine sind wir schwer persönlich erreichbar. Gerne melden wir uns auf Ihre Mailanfragen oder Nachrichten auf dem Anrufbeantworter zurück.
