Tarifvertrag Altenhilfe
veröffentlicht am 04.03.2021
Caritas setzt auf umfassende Partnerschaft und faire Löhne
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung im Bistum Aachen hat sich in einer Presseinformation zur Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes geäußert, die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages Altenpflege abzulehnen. Der Caritasverband für das Bistum Aachen setzt weiterhin auf Partnerschaft bei der Tariffindung.
„Aus Sicht des Caritasverbandes für das Bistum Aachen fehlen im Tarifvertrag Altenhilfe Regelungen zu einer betrieblichen Altersvorsorge, zu passgenauen Arbeitszeitmodellen und zu Zuschlägen für Überstunden“, erläutert Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens. Der zur Diskussion gestellte Tarifvertrag schreibe im Grunde genommen nur eine Anhebung des Mindestlohnes in der Pflege fest. Die allermeisten im öffentlichen Dienst, bei Caritas oder Diakonie in der Pflege Beschäftigten verdienten schon jetzt einiges mehr, als es der Tarifvertrag Altenhilfe festlegen wollte. „Die dort vereinbarte Vergütung liegt etwa zehn Prozent unterhalb des Niveaus, das die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorsehen“, so Jentgens weiter. Er fürchtet, dass ein auf Basis des Tarifvertrags Altenhilfe vereinbarter Flächentarif auf niedrigem Niveau jede Dynamik bremst, die aus Sicht der Caritas langfristig notwendig ist, um die immer noch große Kluft zwischen den Niveaus der unterschiedlichen Tarifverträge in der Altenhilfe anzugleichen. Schließlich stand auch die Befürchtung im Raum, das deutlich niedrigere Niveau des Tarifvertrag Altenhilfe könnte für Kostenträger zur Norm werden, an der diese sich zukünftig orientieren mit der Folge, dass sie die Mehrkosten der Einrichtungen, die höhere Löhne bezahlen, nicht refinanzieren. „Caritas und Diakonie aber möchten ihren Mitarbeitenden in der Pflege auch weiterhin gute Löhne bezahlen“, sagt Jentgens.
Aus Sicht des Caritasverbandes für das Bistum Aachen muss es nun darum gehen, die weiteren Schritte partnerschaftlich zu gehen, um zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen, „Denn die rechtlichen Vorgaben sind so, dass alle relevanten Akteure nur gemeinsam gute Arbeitsbedingungen in der Pflege erreichen können“, sagt Jentgens. In diesem Zusammenhang verweist er auf den Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium, nur an einen Tarif gebundene Pflegeeinrichtungen zuzulassen, eine Hilfe sein. „Das Bundesarbeitsministerium sehen wir in der Pflicht, beispielsweise in der 5. Pflegekommission mit allen Verantwortlichen in der Pflege nun eine alternative Regelung tu finden. Ihr Ziel muss es sein, die Mindestentlohnung bei den privaten Trägern deutlich anzuheben, ohne dass dies auf Kosten der guten Löhne bei Caritas und Diakonie sowie im öffentlichen Dienst geht“, sagt Jentgens.
„Der Caritasverband für das Bistum Aachen wirbt daher sehr für eine umfassende Partnerschaft in tariflichen Fragen“, sagt der Diözesancaritasdirektor. Diese setzt nach Einschätzung von Dirk Hucko, Dienstgebervertreter aus der verbandlichen Caritas im Bistum Aachen in der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission, vertrauensvolle Arbeit miteinander voraus. „Diese praktizieren auch die Dienstgeber und die Mitarbeitenden in der Regionalkommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas in NRW“, sagt Hucko.