Caritas und Menschenrechte

veröffentlicht am 26.10.2020

Wir als regionaler Caritasverband beteiligten uns im März an einer öffentlichen Kunstaktion in der Stadt Aachen zum Thema Menschenrechte.

Sie wurde vornehmlich vom Aachener Künstler Detlef Kellermann sowie den Kunstförderern Nikos und Manuela Geropanagiotis ins Leben gerufen. Zu den einzelnen Menschenrechtsartikeln wurden separate künstlerische Illustrationen hinzugefügt. Diese wurden an 30 Citylight-Werbeständern präsentiert. Leider erhielten sie nicht die Aufmerksamkeit, die sie verdienten, da sich wegen der Corona-Pandemie nur wenige Menschen auf der Straße aufhielten.

Wir als Caritas montierte das übergroße Plakat nun dauerhaft für die Gäste unserer Geschäftsstelle in der Hermannstraße. Unser Vorstand Bernhard Verholen erläuterte jetzt seine Motivation, diese spannende Kunstaktion zu unterstützen:

„Die Charta der Menschenrechte ist eine der großen Errungenschaften der Weltgemeinschaft, um die Entwicklung und Entfaltung menschlichen Lebens zu ermöglichen und es vor ungerechtfertigten Übergriffen zu schützen. Dafür tritt die Caritas in ihrem täglichen Handeln und in ihrem praktischen Tun ein. In würdevoller Pflege, beim respektvollen Beraten, bei der ermutigenden Gesundheitsvorsorge, bei der behutsamen Wiedereingliederung in die Gesellschaft oder bei der stützenden Begleitung zur Wiedererlangung eines selbständigen Lebenswandels. Nicht umsonst gibt es derzeit in der konzeptionellen Weiterentwicklung und in der Reflexion des Selbstverständnisses der Sozialen Arbeit die Positionierung der Sozialen Arbeit als ‚Menschenrechtsprofession‘.

Damit verbunden ist unter anderem der Aspekt, sich nicht nur als sozialer Dienstleister zu verstehen, sondern auch in der öffentlichen Diskussion und auf der politischen Bühne für die Umsetzung der Menschenrechte und die Einbringung von Menschenpflichten einzutreten. Caritas versteht sich in diesem Sinne als Anwalt der betroffenen Menschen und versucht immer wieder, durch öffentliche Stellungnahmen im Sinne der betroffenen Menschen Einfluss zu nehmen.

Zu diesem Auftrag passt der ausgesuchte „Menschenrechtsartikel Nr. 20 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit“:
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Dieser Menschenrechtsartikel ist einer der Grundpfeiler wohlfahrtsverbandlicher Arbeit, dass Menschen sich zusammengeschlossen haben, um für dieselben Interessen, für dieselbe gute Sache einzutreten, wirksam sich zu vereinigen, um auf diese Weise Kräfte zu bündeln, sich zu stärken, sich solidarisch zu zeigen usw. Grundvoraussetzung dafür ist, dass sie es freiwillig tun. Darin gründet auch einer der wichtigsten Voraussetzungen für ehrenamtliches, „freiwilliges“ Engagement, ohne dass soziale Arbeit und sozialer Zusammenhalt überhaupt nicht funktionierte.

Wie oft wird an verschiedenen Orten der Welt die friedliche Versammlungsmöglichkeit unterbunden, bekämpft, mit Strafen an Leib und Leben bedroht. Um wie viel mehr können wir dieses Grundrecht in unserer bundesrepublikanischen, demokratischen Verfassung wertschätzen und würdigen, dass wir es tatsächlich so in Anspruch nehmen können. Wachsamkeit ist angesagt, wo immer Interessenvertreter oder Institutionen dieses Recht aushöhlen wollen.

Und mit und in der jüngsten Coronakrise konnten und können wir erneut erleben, wie fragil solche grundlegend zugesagten Rechte in Krisenzeiten sind. Da werden im Rahmen von Rechtsgüterabwägungen dann doch vorübergehend Versammlungsmöglichkeiten unterbunden, elementare Rechte beschnitten. Es ist richtig, dass so abgewogen wird und es ist gut, dass Entscheidungsträger und Bürger wachsam bleiben, wie lange solche Beschränkungen vertretbar sind.

Sehr viele Menschen haben schmerzlich erfahren müssen, was es heißt, auf längere Sicht auf Versammlungen verzichten zu müssen – im Sport, im Ehrenamt, im beruflichen Kontext, bei religiösen oder kulturellen Anlässen. Manches ließ und lässt sich digitalisiert unterstützen, vieles ist aber nicht ersetzbar durch digitale Medien. Eine Fülle von Versammlungen und Vereinigungen bleiben auf die unmittelbare Begegnung, den Austausch, die solidarische Bekundung und die Auseinandersetzung angewiesen.

Das wird und will die Caritas mit dem Bekenntnis zu diesem Menschenrechtsartikel zum Ausdruck bringen, wunderbar ergänzt und unterstrichen durch die passende Illustration: Menschen, die geeint sind in einen „Punkt“ hinein, jeweils einzelne Menschen, die sich in Bewegung befinden, aufeinander zu, suchend, neu hinzukommend, sich austauschend.“

Bernhard Verholen

Ansprechpartner

Bernhard Verholen

Vorstand

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E-Mail: b.verholen@caritas-aachen.de