Veränderungen in der Ausbildung von Pflegefachkräften: Mehr Menschen gewinnen
veröffentlicht am 17.02.2020
Die Ausbildungsbedingungen für Pflegeberufe haben sich seit Anfang des Jahres mit dem neuen „Pflegeberufegesetz“ verändert. Die Ausbildung zur Pflegefachkraft wurde damit modernisiert und attraktiver gemacht, zum Beispiel indem den künftigen Pflegefachfrauen und -männern zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet werden.
Hier die Änderungen im Einzelnen:
- Generalistische Pflegeausbildung: Zusammenführung der drei bisher getrennten Ausbildungen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege.
- Mehr Einsatzmöglichkeiten: Die Absolvent*innen haben Zugang zu ganz unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Pflege (Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung). Die Berufstätigkeit lässt sich so besser als zuvor an persönliche Entwicklungen oder Wohnortwechsel anpassen.
- Der generalistische Berufsabschluss wird in allen EU-Mitgliedsstaaten automatisch anerkannt.
- Das Schulgeld ist abgeschafft und der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung wird sichergestellt.
- Es gibt ab jetzt eine hochschulische Pflegeausbildung – ein Pflegestudium, um etwa auch Abiturientinnen und Abiturienten für den Pflegeberuf zu interessieren.
- Bei Umschulungsmaßnahmen gibt es eine verbindliche und langfristige Regelung zur vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten.
- Für alle Pflegefachkräfte werden Aufgaben festgelegt, die ausschließlich von diesen aufgrund der dafür benötigten Qualifikation übernommen werden dürfen (Vorbehaltsaufgaben). Das trägt zu einer weiteren Aufwertung des Berufsbildes Pflege bei.
Unsere Caritas-Kollegen aus Köln erklären die Änderungen auch hier im Video:
Pflegeberufegesetz Erklärfilm Caritas
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