Impuls
Sozialtherapeutische Trainingseinrichtung gemäß §§ 67 – 69 SGB XII
Das Ziel: Wieder festen Stand im Leben gewinnen
Sie fühlen sich aus der Bahn geworfen und wissen nicht, wie eine Kehrtwende gelingen kann? Ein Aufenthalt im geschützten, abstinenten Umfeld der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft von Impuls gibt Zeit, den Grundstein für Veränderungen zu legen. Begleitet werden Sie dabei von unseren fachlich erfahrenen Betreuern und Betreuerinnen. Das Impuls-Team unterstützt Sie, ein neues, stabiles Selbstwertgefühl zu entwickeln und einen Weg zu finden hin zu einem suchtfreien Alltag mit tragfähigen Bindungen und Lebensfreude.
Wer kann bei Impuls einziehen?
Jede/r Interessierte kann sich direkt an uns wenden. Die Wohngemeinschaft bietet 6 bis 8 suchtkranken Menschen Platz für mindestens 12 Monate. Die Aufnahmeentscheidung erfolgt auf der Grundlage eines eingereichten Lebenslaufs und weiterführender Gespräche. Grundsätzlich richtet sich das Angebot von Impuls an wohnungslose, suchtkranke Frauen und Männer, unabhängig von einer eventuell vorausgegangenen Inhaftierung.
Ausgeschlossen sind jedoch Menschen:
- mit akuter Suizidgefährdung
- Sexualstraftäter
Wir bieten keine medizinische Rehabilitation oder Nachsorge gemäß der RVO an. Eine Anerkennung gem. §35 BtMG liegt vor.
Welche Impulse geben wir?
Jeder unserer Bewohner und Bewohnerinnen kommt aus einer schwierigen Lebenssituation. Wir betrachten aber nicht nur Ihre aktuelle Situation, sondern die ganzheitliche Biografie. An welchem Punkt sind Fähigkeiten verloren gegangen, was prägte die Entwicklung Ihrer Persönlichkeit und welche Verhaltensmuster haben sich in der Vergangenheit als problematisch erwiesen? Aber auch: Auf welche Stärken und Fähigkeiten können Sie zurückgreifen? In Hilfeplangesprächen besprechen wir gemeinsam, wie sich Ihre Lebenssituation verändern soll. Unterstützend gestaltet das Impuls-Team dafür einen therapeutischen Rahmen mit einer klaren Tagesstruktur. Konzeptbildend sind:
- eine vertrauensvolle Atmosphäre und eine wertschätzende therapeutische Beziehung
- suchtspezifische und suchttherapeutische Einzel- und Gruppengespräche
- Teilnahme an Arbeitsprojekten mit Förderungs- und Beschäftigungscharakter
- regelmäßige Angebote im Sport-, Kreativ- und Freizeitbereich
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung bei der Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven
- Unterstützung beim Umgang mit Konflikten, Aggressionen
- Rückfallprophylaxetraining
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihre Bewerbung.
Das sagen andere
„Wenn ich an die Zeit bei Impuls denke, fällt mir der Spruch von Galileo Galilei ein: Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen es in sich selbst zu erkunden. Ich habe hier mehr zu mir selber gefunden und erkannt, wer ich wirklich bin – neugierig, wissbegierig, interessiert, gerne im Kontakt mit anderen Menschen und auch mit mir selber.“ Daniel, 60 Jahre
Fragen und Antworten
Wie kann ich mich bewerben?
Das Bewerbungsverfahren läuft wie folgt ab: Sie senden einen Lebenslauf mit Angaben zum Suchtverlauf und Ihren Kontaktdaten an die Einrichtung Impuls. Zeitnah erfolgt daraufhin ein Informationsgespräch.
Wer übernimmt die Kosten und wo kann ich einen Antrag stellen?
Die Kosten werden vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Das ist abhängig vom vorherigen Wohnort. In der Regel ist dies der Landschaftsverband Rheinland, LVR. Die Antragstellung für die Übernahme der Kosten erfolgt nach der Aufnahme. Es werden nach Einzug ein Sozialhilfegrundantrag und ein Individueller Hilfeplan gemeinsam mit dem Bezugsbetreuer erstellt.
Erhalte ich ein Taschengeld?
Sofern der Landschaftsverband Rheinland der Kostenträger ist, erhält jeder Bewohner/ jede Bewohnerin einen Barbetrag wegen Heimaufenthalt (eine sogenannte Taschengeldpauschale) in der aktuell geltenden Höhe. Darüber hinaus wird eine Bekleidungsgeldpauschale gezahlt. Wenn in Einzelfällen nicht der LVR als überörtlicher Sozialhilfeträger der Kostenträger ist, können die oben genannten Summen gegebenenfalls abweichen.
Arbeiten Sie mit substituierten Personen?
Nein. Interessenten, die substituiert werden, können nicht aufgenommen werden.
Wird in Ihrer Einrichtung mit Psychopharmaka gearbeitet?
Menschen, die mit Psychopharmaka behandelt werden, können aufgenommen werden. Der Umgang bzw. die Einnahme mit den jeweiligen Psychopharmaka wird im Rahmen des Informationsgesprächs erörtert.
Bieten sie Paartherapie oder Mutter-Kind-Therapie an?
Nein. Paare oder Kinder können nicht aufgenommen werden.
Werden Sexualstraftäter aufgenommen?
Nein. In der Einrichtung Impuls werden Frauen wie Männer aufgenommen. Sexualstraftäter können nicht aufgenommen werden.
Bieten Sie auch Therapien an, die der Rentenversicherungsträger bezahlt?
Nein, der Kostenträger für den Aufenthalt ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland, LVR, (überörtliche Sozialhilfeträger). Aufenthalte zu Lasten der Rentenversicherungsträger erfolgen nicht.
Wie lang dauert die Therapie bei Impuls?
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 12 Monate und kann bis zu 18 Monate reichen.