Welche Kosten sind mit unserem Angebot verbunden?
Rechtliche Grundlage zur Aufnahme bilden die §§ 53 ff SGB XII. Kostenträger ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger (LVR) in Köln. Von daher werden die Leistungen zielgruppengerecht gemäß der aktuell gültigen Vergütungsvereinbarung erbracht.
Die Einrichtung hat als Vertragsgrundlage mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe gem. § 75 Abs. 3 i.V. §§76 ff. SGB XII Vereinbarungen über …:
- Inhalt, Umfang und Qualität der von der Einrichtung zu erbringenden Leistungen (Leistungsvereinbarung),
- die für die einzelnen Leistungsbereiche zu zahlende Vergütung (Vergütungsvereinbarung) und
- die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung) abgeschlossen
Diese und der sogenannte „Rahmenvertrag zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen“ bilden die Vertragsgrundlage und sind Bestandteil eines Vertrages im Falle des Zustandekommens einer Aufnahme.
Die Überprüfung durch den Kostenträger erfolgt vor Aufnahme auf der Grundlage eines Individuellen Hilfeplanes und eines Sozialhilfegrundantrages.
Erhalte ich ein persönliches Taschengeld? Wenn ja, wieviel?
Sofern der LVR als überörtlicher Sozialhilfeträger (Kostenträger) zuständig ist, erhält jeder Bewohner in der Regel einen persönlichen Barbetrag in Höhe von ca. 109,- € monatlich zur freien Verfügung. Zusätzlich kann zweimal im laufenden Kalenderjahr eine Bekleidungspauschale in Höhe von jeweils 166,- € (also 332,- € insgesamt pro Kalenderjahr) beantragt werden. In Einzelfällen ist nicht der LVR als überörtlicher Sozialhilfeträger (Kostenträger) zuständig, sondern die jeweilige Kommune, in welcher der Bewohner vor Einzug in die Einrichtung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die o.g. Summen können dann ggf. abweichen.
Wie schnell kann ich einziehen und was muss ich vor Einzug erledigen oder klären?
Vor der Aufnahme in das Haus Christophorus müssen folgende Dinge erledigt werden bzw. vorliegen:
- Die Kopie des gestellten Antrages auf Kostenübernahme (einschließlich Sozialhilfe-Grundantrag)
- Sozialbericht/Sozialanamnese bzw. ein Individueller Hilfeplan (IHP 3- wird nach Einzug gemeinsam mit dem Bezugsbetreuer erstellt)
- Eine fachärztliche Stellungnahme, aus welcher hervorgeht, dass die Suchterkrankung zu erheblichen körperlichen, seelisch-geistigen und/oder sozialen Schädigungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen geführt hat, welche nicht nur vorübergehend sind, sondern auf nicht absehbare Zeit bestehen.
Sind die Zimmer möbliert und darf ich persönliche Einrichtungsgegenstände mitbringen?
Die Bewohnerzimmer sind wie folgt möbliert: Bett, Matratze, Kopfkissen, Bettdecke, Matratzenschoner, Nachttisch, Tisch, Stuhl, Kleiderschrank, Deckenlampe und Fensterdekoration. Persönliche Einrichtungsgegenstände können (nach Rücksprache) mitgebracht werden.
Kann ich mir die Einrichtung vorher mal anschauen?
Da potenzielle Interessenten auch gerne in Kontakt mit anderen Bewohnern und den Mitarbeitern der Einrichtung treten möchten, wird die Möglichkeit einer Hausbesichtigung sowie einer Erprobung/Hospitation angeboten.