Garantiefonds Hochschulberatung (GF-H)

Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule

Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein Bundesprogramm mit bundesweit 22 Beratungsstellen, welches aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.

Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater beraten und unterstützen junge Zugewanderte, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen möchten.

Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die GF-H-Bildungsberatung einen individuellen Bildungsplan von der Bewertung der schulischen Vorbildung im Herkunftsland bis zur Aufnahme eines Hochschulstudiums und unterstützt und begleitet junge Zugewanderte bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüft auch die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule und entscheidet, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung zugelassen werden können. Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen oder darauf vorbereiten.

Weitere Informationen zum Programm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule finden Sie unter: www.bildungsberatung-gfh.de

Ein rotes, blumenförmiges Abzeichen mit weißer deutscher Schrift, die Jetzt Glück spenden lautet.

 

Die Beratung

Kernpunkte der Bildungsberatung sind:

  • Spracherwerb (Sprachniveaus und geeignete Sprachkurse)
  • Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
  • Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife
  • Studienangebot in Deutschland
  • Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
  • Studienfachwahl und Studienbewerbung
  • Stipendien und Förderangebote

Eine Förderung nach dem Garantiefonds Hochschule können beantragen:

  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG, § 28 Abs.1 AufenthG)
  • Asylberechtigte und Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz § 22, § 23.1, 23.2 und 23.4, §24, §25.1 und 25.2 (in Verbindung mit §§ 3.1 oder 4.1 Asylgesetz)
  • Ehegatten und Kinder von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzug nach § 30, und § 32 bis § 34 AufenthG)

Die Beratung und die Zulassung zur Förderung erfolgen in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H.

Für die Regionen Moers, Krefeld, Viersen, Mönchengladbach, Geilenkirchen, Neuss, Dormagen, Düren und Euskirchen ist die Bildungsberatungsstelle Garantiefonds Hochschule beim Regionalen Caritas-Verband Aachen zuständig.

Die Terminvergabe für eine Beratung erfolgt nach Anmeldung unter:  www.bildungsberatung-gfh.de

 

Das sagen andere

Fragen und Antworten

Ein Mann in einem Jeanshemd sitzt an einem Tisch mit Büchern und Papieren und hält einen Stift in der Hand. Andere Personen, die teilweise unscharf sind, sitzen ebenfalls am Tisch. Auf der Fensterbank im Hintergrund ist eine Pflanze zu sehen. Zwei Personen sitzen an einem Schreibtisch mit aufgeschlagenen Notizbüchern und Stiften, lächeln und schauen zur Seite. Hinter ihnen hängt eine Weltkarte an der Wand.

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Irmhild Ventker

Ansprechpartnerin

Irmhild Ventker

Telefon: 0241-94927286

Mobil: 0173-5859272

E-Mail: i.ventker@caritas-aachen.de