Garantiefonds Hochschulberatung (GF-H)
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule
Die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) ist ein Bundesprogramm mit bundesweit 22 Beratungsstellen, welches aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.
Die Bildungsberaterinnen und Bildungsberater beraten und unterstützen junge Zugewanderte, die in Deutschland eine akademische Laufbahn beginnen oder fortsetzen möchten.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt die GF-H-Bildungsberatung einen individuellen Bildungsplan von der Bewertung der schulischen Vorbildung im Herkunftsland bis zur Aufnahme eines Hochschulstudiums und unterstützt und begleitet junge Zugewanderte bei der Umsetzung dieses Plans. Sie prüft auch die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Richtlinien Garantiefonds Hochschule und entscheidet, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine Förderung zugelassen werden können. Zu den wichtigsten geförderten Maßnahmen gehören Sprachkurse und Kurse, die einen Hochschulzugang ermöglichen oder darauf vorbereiten.
Weitere Informationen zum Programm Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule finden Sie unter: www.bildungsberatung-gfh.de
Die Beratung
Kernpunkte der Bildungsberatung sind:
- Spracherwerb (Sprachniveaus und geeignete Sprachkurse)
- Bewertung der im Ausland erworbenen Vorbildung
- Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vervollständigung der Hochschulreife
- Studienangebot in Deutschland
- Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland
- Studienfachwahl und Studienbewerbung
- Stipendien und Förderangebote
Eine Förderung nach dem Garantiefonds Hochschule können beantragen:
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ihre Angehörigen (§§ 4, 7 und 8 BVFG, § 28 Abs.1 AufenthG)
- Asylberechtigte und Personen mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz § 22, § 23.1, 23.2 und 23.4, §24, §25.1 und 25.2 (in Verbindung mit §§ 3.1 oder 4.1 Asylgesetz)
- Ehegatten und Kinder von Asylberechtigten und Flüchtlingen (Familiennachzug nach § 30, und § 32 bis § 34 AufenthG)
Die Beratung und die Zulassung zur Förderung erfolgen in den regional zuständigen Bildungsberatungsstellen GF-H.
Für die Regionen Moers, Krefeld, Viersen, Mönchengladbach, Geilenkirchen, Neuss, Dormagen, Düren und Euskirchen ist die Bildungsberatungsstelle Garantiefonds Hochschule beim Regionalen Caritas-Verband Aachen zuständig.
Die Terminvergabe für eine Beratung erfolgt nach Anmeldung unter: www.bildungsberatung-gfh.de
Das sagen andere
„Es ist sehr wichtig, dass es solche Bildungsberatungsstellen gibt, wo einem wirklich geholfen wird, seinen Weg im Leben zu finden.“ Olena Erenburg
„Ich würde als erstes allen raten, nicht gleich aufzugeben!“ Roman Klick
„Auch wenn ich Umwege gehen musste und ein Studium mit Kind nicht gerade einfach ist: Ich freue mich, dass ich endlich an der Uni angekommen bin.“ Irina Eisner
„Durch den Bildungsberater, der uns immer wieder ‘aufforderte‘ und dabei unterstützte, konkrete Ziele zu entwickeln, wurde vieles deutlicher für uns.“ Egor Popelyaev und Oleg Popelyaev
Fragen und Antworten
Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Für eine Beratung melden sie sich bitte unter www.bildungsberatung-gfh.de.
Welche Beratungsstelle muss ich kontaktieren?
Ihr Wohnort ist einer bestimmten Beratungsstelle zugeordnet. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Beratungsstelle für Sie zuständig ist, füllen Sie das online-Formular auf www.bildungsberatung-gfh.de aus und senden es zurück. Sie werden dann der zuständigen Beratungsstelle zugeordnet.
Wo finden die Sprachkurse statt?
Wenn Sie von der Bildungsberatung Aachen betreut werden, finden die Kurse in der Regel in Duisburg und Köln statt.
Wie sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Eine Zulassung zur Förderung ist nur in Zusammenhang mit einer Beratung und Bildungsplanung möglich.
Der Antrag zur Förderung muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres der Antragsteller erfolgen. Die Förderung endet in der Regel nach 30 Ausbildungsmonaten.
Wann kann ich einen Einstufungstest machen?
Nach Beendigung Ihres Integrationskurses werden in bestimmten Zeiträumen Einstufungstests durchgeführt. Diese werden in der Regel in oder in der Nähe Ihres Wohnortes angeboten.