Was ist eine Mutter-Kind-Kur?
Die Mutter-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung
- Bewegung
- Gruppen- und Einzelgespräche
- psychologische Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ernährungsberatung
- kreative und musische Angebote
Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es einen Schulunterstützenden Unterricht.
Was ist eine Vater-Kind-Kur?
Die Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Väter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung
- Bewegung
- Gruppen- und Einzelgespräche
- psychologische Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ernährungsberatung
- kreative und musische Angebote
Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt. Für schulpflichtige Kinder gibt es eine Schulaufgabenbegleitung.
Was ist eine Mütterkur?
Eine Vorsorge und Rehabilitation für Mütter (Mütterkur) ist dann das Richtige, wenn Sie als Frau und Mutter alleine, ohne Mitnahme des Kindes/der Kinder, an einer solchen Maßnahme teilnehmen möchten, um Ihre Gesundheit zu stärken. Die Krankenkasse übernimmt bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Die Kinder dürfen in der Regel nicht älter als 17 Jahre sein.
Zum therapeutischen Programm gehören:
- medizinische und ärztliche Behandlung
- Bewegung
- Gruppen- und Einzelgespräche
- psychologische Beratung
- Entspannungsverfahren
- Ernährungsberatung
- kreative und musische Angebote
Wie lange dauert eine Mütter-/ Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Kur?
In der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung möglich.
Wann habe ich Anspruch auf eine Mütter/Mutter-Kind/Vater-Kind Kur?
Mütter und Väter haben alle vier Jahre die Möglichkeit, eine solche Maßnahme zu beantragen. Voraussetzung ist, dass Gesundheitsstörungen vorliegen, eine Gesundheitsvorsorge erforderlich ist und der Bedarf mit einem ärztlichen Attest bestätigt wird. Eine vorzeitige Beantragung bedarf der besonderen Begründung. Antrag und Attest gehen zur Prüfung und Genehmigung zur Krankenkasse und werden bei Bedarf vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft.
Wie krank muss mein Kind / müssen meine Kinder sein, damit Sie mitfahren können?
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Mitnahme von Kindern zu einer Vorsorge- und Reha-Maßnahme. Kinder können selbst unter gesundheitlichen Störungen und Erkrankungen leiden und sind behandlungsbedürftig, zum Beispiel aufgrund von Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, Allergien, Übergewicht. Gründe für die Mitnahme der Kinder können aber auch Störungen in der Mutter-Kind-Beziehung sein, oder dass eine Trennung von Mutter und Kind zu psychischen Störungen des Kindes führen kann. Auch die familiäre Situation, zum Beispiel bei Alleinerziehenden oder fehlende Betreuungsmöglichkeiten während der Abwesenheit der Mutter sind Gründe, damit Kinder mitfahren können. Ist das Kind behandlungsbedürftig, muss ein Attest des Arztes vorliegen.
Was kostet eine dreiwöchige Mütter / Mutter-Kind/Vater-Kind-Kur?
Die Kosten für die Maßnahme werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von 10,- € pro Tag (in der Regel 220,- €) für Erwachsene, sofern Sie nicht aufgrund der Überschreitung der Eigenanteilsgrenze von 2 % Ihres Jahreseinkommens (1 % bei chronisch Kranken) befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei Finanzierungsproblemen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungsstelle.
Wie kann ich eine Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich ist für die Finanzierung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur die Krankenkasse, bei der Sie und Ihre Kinder krankenversichert sind, zuständig. Um eine Kostenübernahmeerklärung für die Kurmaßnahme zu erhalten müssen Sie bei der Krankenkasse ärztliche Atteste über Ihre gesundheitlichen Störungen und gegebenenfalls die Ihrer Kinder sowie eine schriftliche Darstellung Ihrer Belastungssituation, vorlegen.
Attestvordrucke bzw. Antragsunterlagen erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse oder während des Beratungsgesprächs in unserer Kurberatungsstelle. Des Weiteren ist es auch möglich, sich Attestvordrucke des Müttergenesungswerkes unter www.muettergenesungswerk.de herunter zu laden.
Wie unterstützt mich die Kurberatungsstelle des Caritasverbandes?
Unsere Kurberaterin bietet wöchentlich eine telefonische Kursprechstunde an. Dort beantwortet sie Ihnen erste Fragen, erklärt das Antragsverfahren und schaut, welche Unterstützung Sie durch unsere Kurberatung brauchen. Im persönlichen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Lebens- und Belastungssituation und suchen gemeinsam nach Lösungsschritten. Sie erhalten Informationen und Unterstützung beim Antragsverfahren und wir informieren Sie über das Konzept der Mütter- oder Mutter/Vater-Kind-Kur und die Möglichkeiten im Kuraufenthalt. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir ein passendes Angebot für Sie und Ihre Kinder und vermitteln einen Kurplatz. Nach der Kur unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neu gewonnenen Erfahrungen.