MAV
Wir als Mitarbeitervertretungen (MAV) repräsentieren die Belegschaft unserer Einrichtungen gegenüber dem Dienstgeber. Wir sind in der Erfüllung unserer Aufgaben unabhängig. Unser Anliegen ist es, die Interessen aller Mitarbeitenden unseres Verbandes zum gemeinsamen Wohl zu vertreten.
Das bedeutet,
- mitzureden,
- zu beraten,
- zu gestalten und
- kritisch zu hinterfragen.
Dabei stehen wir für Werte wie Gemeinschaft, Vertrauen und Wertschätzung ein.
Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen den Mitarbeitenden einerseits sowie der Leitungsebene/dem Vorstand andererseits. Wir werden dabei von der Grundhaltung getragen, dass nach einer guten Verhandlung eine Einigung erzielt wird.
Alle an uns herangetragenen Anliegen werden absolut vertraulich behandelt.
Für die besonderen Anliegen unserer schwerbehinderten Kollegen und Kolleginnen steht zudem gesamtverbandlich die Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung. Dieses Team nimmt gemeinsam mit den Vertretern der Mitarbeitervertretungen an internen Gremien – u.a. zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, zu Gesundheit am Arbeitsplatz, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder zu Neuerungen im Schwerbehindertenrecht teil. Ihre Fragen beantworten wir allgemein im Rahmen einer jährlichen Schwerbehindertenversammlung oder kurzfristig nach telefonischer Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Mitglieder der MAV Soziale Dienste und Verwaltung sind:
- Oliver Gerets, o.Gerets@caritas-aachen.de (Vorsitzender)
- Iris Bothur, bothur@suchthilfe-aachen.de (stellvertretende Vorsitzende)
- Ute Fischer, U.Fischer@caritas-aachen.de
- Hans-Josef Nevels, HJ.Nevels@caritas-aachen.de
- Benjamin Kläber, b.klaeber@caritas-aachen.de
Fragen an die MAV Pflegestationen richten Interessierte bitte an mav-cps@caritas-aachen.de.
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung sind:
- Hans-Josef Nevels (Vorsitzender)
- Aphrodis Gakwasi
Fragen und Antworten
Wie kann ich die MAV am besten erreichen?
Am besten erreichen Sie uns per E-Mail: mav@caritas-aachen.de für die sozialen Dienste und die Verwaltung, mav-cps@caritas-aachen.de für die Kollegen im Referat Pflege sowie sbv@caritas-aachen.de für die Schwerbehindertenvertretung. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Anfrage von allen MAV-Mitgliedern gelesen wird, dann sollten Sie ein Mitglied Ihrer Wahl persönlich kontaktieren, zum Beispiel telefonisch.
Mit welchen Themen kann ich mich an die MAV wenden?
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Themen rund um Ihren Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen an uns wenden. Auch wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben, melden Sie sich gerne.
Muss ich mir Sorgen machen, dass meine Anfrage an die Öffentlichkeit gelangt?
Nein! Alle MAV-Mitglieder sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich darauf verlassen, dass nichts an die Öffentlichkeit gelangt.
Kann ich mich auch an Sie wenden, wenn mein Kollege oder gar mein Vorgesetzter Mitglied der MAV ist?
Natürlich! Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Teammitglied etwas von Ihrer Anfrage mitbekommt, dann kontaktieren Sie ein anderes MAV-Mitglied persönlich. Wir werden dann sicher eine Lösung finden. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, Ihr Anliegen innerhalb einer Sitzung anonym zu besprechen.
Was ist der Unterschied zwischen einer MAV und einem Betriebsrat?
In Betrieben können Betriebsräte auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) die Interessen der Mitarbeiter vertreten. Kirchliche Arbeitgeber sind vom BetrVG ausgeschlossen, da sie auf Grundlage von Art. 140 des Grundgesetzes ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Die Interessenvertretung von Mitarbeitern kirchlicher Arbeitgeber stellt deshalb die MAV dar, welche sich im Fall des Caritasverbandes auf Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der katholischen Kirche gründet.
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen bringen unterschiedliche Rechte und Befugnisse mit sich: Betriebsräte können sich bei Streitigkeiten auf weltliche Gesetze berufen und auf deren Durchsetzung klagen, wenn es sein muss.
Die MAV fungiert eher als Kontrollinstanz und überprüft, inwiefern kirchliches Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite eingehalten wird. Sie kann Mitarbeiter individuell beraten, jedoch nicht im Einzelfall vertreten, da im Vordergrund die Ein-haltung des Kollektivrechts steht.