Benötigen die ukrainischen Staatsbürger oder Drittstaatler, die sich in der Ukraine aufgehalten haben, ein Visum?
Nein. Alle Flüchtlinge aus der Ukraine können zunächst Visafrei nach Deutschland einreisen.
Haben ukrainische Staatsbürger in Deutschland automatisch eine Aufenthaltserlaubnis?
Ja. Aufgrund des EU-Ratsbeschlusses vom 04.03.2022 können vor dem Krieg geflohene ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz (§24 AufenthG) zuerst für ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung erteilt werden.
Dürfen ukrainische Staatsbürger mit dieser Aufenthaltserlaubnis eine Beschäftigung ausüben?
Ja, aber erst nach dem Erhalt des Aufenthaltstitels von der Ausländerbehörde.
Sollen sich in der Stadt Aachen und in der StädteRegion Aachen ankommende ukrainische Staatsbürger registrieren lassen?
Ja, die ankommenden Menschen werden gebeten, sich zuerst bei der, Ausländerbehörde der StädteRegion Aachen, Hackländerstrasse 1, zu melden. Es wird zunächst eine Kopie des Passes angefertigt. Dies ist für die weitere Bearbeitung erforderlich. Sollten die geflüchteten Menschen aus der Ukraine finanzielle Unterstützung benötigen, so sollten sie sich beim Sozialamt der jeweiligen Kommune melden.
Weitere Infos gibt es auf den Webseiten: www.aachen.de/aachenhilft und www.staedteregion-aachen.de/willkommen.
Haben ukrainische Staatsbürger Anspruch auf finanzielle Leistungen?
Ja. Nach der Registrierung in der jeweiligen Kommune stehen ihnen Sozialleistungen zu.
Wie können ukrainische Bürger in Deutschland reisen?
Die Fahrten mit der Deutschen Bahn, mit allen Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind derzeit nach Vorlage des ukrainischen Passes kostenlos.
Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es in Aachen für die ukrainischen Flüchtlinge?
Unterkünfte vermitteln ebenfalls die Sozialämter der Kommunen. Auch hier finden Sie Kontaktmöglichkeiten auf den Webseiten: www.aachen.de/aachenhilft und www.staedteregion-aachen.de/willkommen.
Wie ist die medizinische Versorgung geregelt?
Auch ohne Krankenversicherungsschutz ist die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe gewährleistet sowie die Versorgung mit Medikamenten möglich. Im Vorfeld sollte dies ebenfalls mit dem Sozialamt der jeweiligen Kommune abgestimmt werden. Dies gilt besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente benötigen.
Wer übernimmt die Kosten für Telefonate in die Heimat?
Die Telefondienstanbieter Deutsche Telekom, Vodafone und O2 (Telefonica) sowie deren Partnermarken (darunter Congstar von Telekom, sowie die Prepaid-Marken Aldi Talk, Penny Mobil oder ja!mobil) bieten aktuell kostenlose Telefonate und SMS aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz in die Ukraine an. Auch Roaming in der Ukraine wird kostenfrei. Nach Angaben der Anbieter sind Anrufe, SMS und MMS in die Ukraine bis auf Weiteres kostenlos möglich.
In Deutschland stellt die Telekom in Koordination mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlose SIM-Karten mit unbegrenztem Datenvolumen und unlimitierter Telefonie zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage betreibt die Telekom eigene Ausgabestellen und kooperiert mit Hilfsorganisationen vor Ort. Die Ausgabe der SIM-Karten (pro Flüchtlingsfamilie eine Karte) findet überwiegend dort statt und nicht mehr in den Shops (update 07.April 2022).
Aus der Ukraine geflüchtete Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren bekommen die kostenlose SIM-Karte über offizielle Hilfsorganisationen oder in den Telekom-Shops.
Telekom
Am Gut Wolf 9a
52070 Aachen
Mo.–Fr. 10:00–13:00 Uhr
Gilt mein ukrainischer Führerschein auch in Deutschland?
Wenn Sie einen gültigen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, brauchen Sie keine Übersetzung mitzuführen. Wenn Sie einen nationalen, ukrainischen Führerschein besitzen, benötigen Sie dafür eine Übersetzung. Achtung: Ihr Führerschein gilt bei Anmeldung einer Wohnung in Deutschland nur für die ersten sechs Monate.
Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist grundsätzlich ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Voraussetzung für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins ist bei einer in der Ukraine erworbenen Fahrerlaubnis in aller Regel das Bestehen von theoretischer und praktischer Führerscheinprüfung. Welche weiteren Nachweise für den Antrag erforderlich sein können, erfahren Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Wie und wo kann ich mich zu einem Integrationskurs oder einem Sprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache anmelden?
Geflüchtete aus der Ukraine können kostenlos an Integrationskursen teilnehmen. Dazu müssen sie einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Der Antrag auf Zulassung kann auch direkt in Zusammenarbeit mit einem Integrationskursträger gestellt werden. Hier sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung vorweisen können.
Weitere Informationen finden sie auch auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Falls Sie auch alleine kostenfrei Deutsch üben möchten, empfehlen wir
- das VHS-Lernportal
- den Sprachteil der App „Ankommen“
- das Online-Angebot der Deutschen Welle
- das Portal „Mein Weg nach Deutschland“ (Практикувати німецьку мову) des Goethe-Instituts
Wie und wo können meine Kinder betreut werden?
Bei Bedarf auf eine Aufnahme in einer Kindertagesstätte kann unter www.kitas.aachen.de gerne eine Voranmeldung vorgenommen werden. Zudem können sich KiTas in der Nähe angesehen und dort eine Betreuungsanfrage gestellt werden. Leider sind jedoch derzeit und bis Sommer alle Plätze belegt und es ist leider nur in den seltensten Fällen möglich, zusätzlich ein Kind aus der Ukraine aufzunehmen.
Wir empfehlen die offenen Treffs mit Mutter-Kind-Angeboten, welche an verschiedenen Orten gestartet sind und gemeinsam von Kindern und Eltern besucht werden können. Hier eine Liste der Angebote.
Darüber hinaus können Sie unter der Mailadresse ukraine-kita-helfen@mail.aachen.de und der Hotlinenummer 0241 432-45555 (besetzt montags bis freitags 9 bis 15 Uhr) Ihre konkreten Bedarfe anmelden und mit Kolleginnen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Abteilung Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Kontakt aufnehmen.
Bitte nennen Sie dabei:
- Ihren Namen
- das Alter des Kindes
- Ihre derzeitige Adresse
- eine Telefonnummer für evtl. Rückrufe
Ich möchte gerne ein Angebot für ukrainische Familien machen. Wie kann ich das tun?
Wenn Sie die Angebote unterstützen oder ein Angebot machen möchten: Unter der Mailadresse ukraine-kita-helfen@mail.aachen.de und der Hotlinenummer 0241 432-45555 (besetzt montags bis freitags 9 bis 15 Uhr) können Sie Ihre konkreten Ideen und Vorschläge einbringen und mit Kolleginnen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Abteilung Kindertagesstätten und Kindertagespflege, Kontakt aufnehmen.
An wen können sich Helfende bei weiteren Fragen wenden?
Für weitere Fragen, z.B. zur Einschulung der Kinder, Aufnahme eines Studiums, Ausbildung, Kindergartenplätze, Berufsanerkennung nutzen Sie gerne unsere Hotline für Helfende 0241 / 94927-180, hotline@caritas-aachen.de.
Ukrainische Staatsbürger können einen Termin zur Beratung vereinbaren unter der Telefonnummer 0241 94927-0 oder unsere „Offene Sprechstunde“ nutzen: dienstags und donnerstags in der Zeit von 9 – 11 Uhr.
Громадяни України можуть записатися на консультацію за тел
0241 94927-0 або скористайтеся нашим «Годином роботи»: вівторок та четвер з 9:00 до 11:00.
Hromadyany Ukrayiny mozhutʹ zapysatysya na konsulʹtatsiyu za tel
0241 94927-0 abo skorystaytesya nashym «Hodynom roboty»: vivtorok ta chetver z 9:00 do 11:00.